Rechtsprechung
   VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30248
VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00 (https://dejure.org/2003,30248)
VG Halle, Entscheidung vom 28.05.2003 - 2 A 219/00 (https://dejure.org/2003,30248)
VG Halle, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 2 A 219/00 (https://dejure.org/2003,30248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,30248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 L 456/00
    Auszug aus VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Keinesfalls ist jedoch durch § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB bestimmt, dass sich die Privilegierung gegenüber sämtlichen Belangen mit der Folge durchsetzen kann, dass Windenergieanlagen an jeder beliebigen Stelle der Landschaft im Außenbereich zulässig sind (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19. September 1999 - A 2 S 88/98); vielmehr gilt auch für sie der Grundsatz der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 ; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. April 2000 - 8 S 318/99 - , NuR 2000, 514).

    Dass dies auch bei einem einzelnen Vorhaben der Fall sein kann, bedarf keiner Erörterung (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 unter Bezugnahme auf den Ausschussbericht, BT-Drucksache 13/4978, Seite 7).

    Eine derartige Beeinflussung setzt allerdings wiederum eine bestimmte Größenordnung des Vorhabens - die sich allerdings nicht an Hand einer bestimmten Meterangabe beantworten lässt (BVerwG, Beschluss v. 02. August 2002, a.a.O.) - bzw. von ihm ausgehende Emissionen, voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, OVG LSA Urt. v. 12. Dezember 2002, a.a.O.).

    Die Raumbedeutsamkeit ergibt sich insbesondere aus der Höhe der Anlagen von jeweils knapp 100 m, ihrem erhöhten Standort auf einem großflächigen Hügel und ihrer dadurch bedingten weitreichenden Sichtbarkeit in der ansonsten vorwiegend flachen Landschaft (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002, a.a.O., BayrVGH, Urt. v. 22. Mai 2002 - 26 B 01.2234 - DÖV 2002, 744 [VGH Bayern 22.05.2002 - 26 B 01.2234] [ 745 ] ).

    Die Vorrang- und Eignungsgebiete, deren Festlegungen durch Abwägung nicht überwindbar sind und daher bindende Kraft haben, können ihrerseits im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 ROG kombiniert werden, indem vorgesehen wird, dass Vorranggebiete für raumbedeutsame Maßnahmen zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten für raumbedeutsame Maßnahmen nach S. 1 Nr. 3 haben (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 - unter Hinweis auf Stüer in Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Dezember 2001, Kap. B, Rdnr. 128).

    getroffene Regelung Eignungsgebiete nicht schlechthin für Windenergieanlagen, sondern lediglich für Windparks ab 20 ha Raumbedarf mit der Folge geschaffen hätte, dass Anlagen mit weniger Raumbedarf dort ausgeschlossen wären (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002, a.a.O., anders noch: OVG LSA, Beschl. v. 29. August 2001 - 2 M 130/01 -).

    Die Ausschlusswirkung der Ausweisung der Eignungsgebiete ist vielmehr so zu verstehen, dass auch raumbedeutsame Windenergieanlagen auf nicht als Teil eines Eignungsgebietes dargestellten Teilräumen von 20 ha und weniger ausgeschlossen sind; denn ansonsten wäre eine räumliche Konzentration von Windenergieanlagen und die angestrebte Vermeidung einer Vielzahl von Einzelanlagen nicht zu erreichen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 ).

    Dies ergibt sich aus der Legaldefinition des "Eignungsgebietes" in § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00; vgl. zum Darstellungsprivileg bei Flächennutzungsplänen: BVerwG, Urt. v. 19. Sept. 2002 - 4 C 10/01 -, zitiert aus juris).

    RegProgr die für die Nutzung der Windenergie erforderlichen Anlagen "so zu planen, dass sie einerseits besonders windhöffige Standorte möglichst optimal nutzen, andererseits aber Konflikte mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Erholungsfunktion der Landschaft sowie mit anderen räumlichen Nutzungsansprüchen vermeiden." Damit wird dem raumordnerischen Anliegen, großräumig Eignungsgebiete auszuweisen, ausreichend Ausdruck verliehen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00 - zum wortgleichen REP für den Regierungsbezirk Magdeburg).

    Vielmehr handelt es sich hierbei nach der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00 - , vgl. auch VG Dessau, Urt. v. 2. Okt. 2002 - 1 A 271/00 DE) - der sich die Kammer insoweit anschließt - um eine bloße Flächenausweisung und nicht um eine Standortzuweisung.

    Folge der Ausweisung an anderer Stelle ist, dass öffentliche Belange "in der Regel" entgegenstehen, d.h., der Gesetzgeber richtet kein absolutes Zulassungshindernis auf (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 ).

    Eine Ausnahme von der regelmäßigen Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB ist allerdings nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu bejahen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. September 2002 - 2 L 456/00; OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 30. November 2001 - 7 A 4758/00 - ; nachfolgend BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - ).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Die Darstellung einer Sonderbaufläche für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB muss aber gewissen Mindestanforderungen genügen, um der Verwirklichung eines Vorhabens an anderer Stelle als öffentlicher Belang entgegengehalten werden zu können (BVerwG, Urt. 19. Sept. 2002, - 4 C 10/01 -, zitiert aus juris).

    Es ist nicht abwägungsfehlerhaft, wenn eine Ausweisung nicht auf allen potentiell geeigneten Flächen erfolgt (vgl. auch OVG Koblenz, Urt. v. 28. Feb. 2002, - 1 A 11625 -, zitiert aus juris; vgl. auch BVerwG, Urt. 19. Sept. 2002, - 4 C 10/01 -, zitiert aus juris).

    Dies ergibt sich aus der Legaldefinition des "Eignungsgebietes" in § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00; vgl. zum Darstellungsprivileg bei Flächennutzungsplänen: BVerwG, Urt. v. 19. Sept. 2002 - 4 C 10/01 -, zitiert aus juris).

    In Ausnahmefällen kommt eine Zulassung auch im sonstigen Außenbereich in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. September 2002 - BVerwG 4 C 10.01 ).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Hiernach sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen solche, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 4.02 ).

    Die Frage, bei welcher Größenordnung die Raumbedeutsamkeit einer Windkraftanlage im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB beginnt, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalles (BVerwG, Beschluss v. 02. August 2002, a.a.O., Urt. v. 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 ).

    Eine derartige Beeinflussung setzt allerdings wiederum eine bestimmte Größenordnung des Vorhabens - die sich allerdings nicht an Hand einer bestimmten Meterangabe beantworten lässt (BVerwG, Beschluss v. 02. August 2002, a.a.O.) - bzw. von ihm ausgehende Emissionen, voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, OVG LSA Urt. v. 12. Dezember 2002, a.a.O.).

    Die Raumbedeutsamkeit einer Einzelanlage kann sich hierbei insbesondere aus ihren Dimensionen (Höhe, Rotordurchmesser), aus ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr) ergeben ( BVerwG, Urt. v. 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 ).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Das gilt auch in den Fällen, in denen sich ein streitiger Verwaltungsakt bereits vor der Klageerhebung erledigt hat ( BVerwG, Urt. v. 20. Januar 1989 - 8 C 30/87 - BVerwGE 81, 226 [BVerwG 20.01.1989 - 8 C 30/87] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und in denen kein Anfechtungsbegehren, sondern - wie hier - ein Verpflichtungsbegehren in Rede steht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 113 Rdnr. 95).

    In den Fällen einer Erledigung bereits vor Klageerhebung kann aber die Absicht des Klägers, durch die verwaltungsgerichtliche Klärung einer öffentlich-rechtlichen Frage einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess vorzubereiten, ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO nicht begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Januar 1989, a.a.O.).

    Für die Schutzwürdigkeit eines Interesses an einer Feststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO ist nämlich Kennzeichnung, dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Januar 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Zur näheren Bestimmung des Begriffs "raumbedeutsam" kann nach einhelliger Ansicht (vgl. BT-Drucksache 10/6166, Seite 132; BVerwG, Beschluss v. 02. August 2002 - BVerwG 4 B 36.02 - zitiert nach JURIS; ebenso Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35 Rdnr. 120; Dürr in Brügelmann, BauGB, § 35 Rdnr. 104; Schmaltz in Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 35 Rdnr. 99) auf § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Raumordnungsgesetzes - ROG - vom 18. August 1997 (BGBl. I, Seite 2081), geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I, Seite 2902), zurückgegriffen werden.

    Die Frage, bei welcher Größenordnung die Raumbedeutsamkeit einer Windkraftanlage im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB beginnt, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalles (BVerwG, Beschluss v. 02. August 2002, a.a.O., Urt. v. 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 ).

    Eine derartige Beeinflussung setzt allerdings wiederum eine bestimmte Größenordnung des Vorhabens - die sich allerdings nicht an Hand einer bestimmten Meterangabe beantworten lässt (BVerwG, Beschluss v. 02. August 2002, a.a.O.) - bzw. von ihm ausgehende Emissionen, voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, OVG LSA Urt. v. 12. Dezember 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Dem Plan muss daher ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 13. März 2003, - 4 C 3.02 ).

    Eine derartige unzulässige "Verhinderungsplanung" liegt aber nicht schon dann vor, wenn die Festlegung von Konzentrationsflächen im Ergebnis zu einer Art Kontingentierung der Anlagenstandorte führt (vgl. BVerwG, Urt. 13. März 2003, - 4 C 3.02 ).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Eine Ausnahme von der regelmäßigen Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB ist allerdings nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu bejahen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. September 2002 - 2 L 456/00; OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 30. November 2001 - 7 A 4758/00 - ; nachfolgend BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - ).
  • VG Halle, 14.05.2003 - 2 A 424/00
    Auszug aus VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Besondere Umstände setzen vielmehr voraus, dass sich das Gebiet geradezu für die (weitere) Nutzung der Windenergie aufdrängen muss, der Außenbereich entsprechend vorbelastet in Anspruch genommen ist, und dass die Zulassung des Vorhabens seiner Bedeutung nach - bei Beachtung des Grundsatzes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - den wesentlichen Zielen der Raumordnung nicht nachhaltig zuwiderläuft (vgl. VG Halle, Urt. v. 14. Mai 2003 - 2 A 424/00 - ).
  • VG Dessau, 02.10.2002 - 1 A 271/00
    Auszug aus VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Vielmehr handelt es sich hierbei nach der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00 - , vgl. auch VG Dessau, Urt. v. 2. Okt. 2002 - 1 A 271/00 DE) - der sich die Kammer insoweit anschließt - um eine bloße Flächenausweisung und nicht um eine Standortzuweisung.
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Die in § 35 Abs. 1 BauGB gegenüber den sonstigen Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB enthaltene Privilegierung wirkt sich zwar in einem stärkeren Durchsetzungsvermögen gegenüber den berührten öffentlichen Belangen aus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss v. 20. Dezember 2001 - 1 MB 4211/01 - , unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 14. März 1975 - BVerwG 4 C 41.74 - , BVerwGE 48, 109).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2000 - 8 S 318/00

    Zulassung eines Windparks - Eingriff in Landschaft und Natur - Abwägung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2001 - 8 S 1306/01

    Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens iSd BauGB § 35 Abs 3 S 2

  • VGH Bayern, 22.05.2002 - 26 B 01.2234

    Baurecht: Genehmigung einer Windkraftanlage trotz entgegenstehender verbindlicher

  • BVerwG, 11.12.1975 - IV C 41.74

    Rücknahme einer Revision

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2001 - 2 M 130/01
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.1999 - A 2 S 88/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht